Feldpost im Zweiten Weltkrieg
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Die Briefzensur 1939 bis 1945

von Katrin Kilian & Clemens Schwender

Der 18-jährige Gefreite Walter möchte seinen Eltern und Geschwistern mitteilen, wo er als Wehrmachtssoldat stationiert ist. Er weiß, dass sich seine Mutter Sogen macht. Aber er darf nichts über seinen Aufenthaltsort schreiben. Die Zensurbestimmungen verbieten es. Walter ließ sich was einfallen. In seinem Brief (Museumsstiftung Post und Telekommunikation Inventarnummer: 3.2002.1277) vom 13.12.1842 nach Hause unterstreicht er diverse Buchstaben. Setzt man diese in der Reihenfolge zusammen, ergibt - wenn auch nicht in ganz korrekter Schreibweise und unter Zuhilfenahme eines einzelnen "u" - der Name einer Stadt in Frankreich. Seine Einheit war demnach in Issoudun, gut 250 km südlich von Paris stationiert.

Feldpostbriefe wurden stichprobenartig geöffnet und gelesen

Ein Wehrmachtsoldat hatte in der Regel zwei mal zwei Wochen Heimaturlaub pro Jahr. Ansonsten war man auf schriftliche Kommunikation angewiesen. Jeder durfte so viel schreiben, wie er wollte. Die Briefe erlaubten die Teilnahme am Netzwerk von Familie, Freunden, Kollegen und Nachbarn. Feldpostbriefe waren kostenlos und nur in kriegsbedingten Ausnahmefällen kontingentiert.

In der Regel wurde im Feldpostdienst das Postgeheimnis gewahrt. Bei der Überwachung zur Einhaltung gewisser Einschränkungen wurden Briefe allerdings geöffnet und gelesen. Diese Arbeit oblag einzig der Feldpostprüfstelle, die eine militärische Einrichtung unabhängig von Transport und Verteilung von Briefen, Telegrammen und Päckchen waren. Die Feldpostämter machten Stichproben, die an die Prüfstellen weitergereicht wurden.

Generell durfte es keine Mitteilungen geben über Zusammensetzung, Ausrüstung, Gefechtsstärke, Einsatz und Unterkunft des eigenen Truppenteils oder anderer Truppenteile. Darüber hinaus durfte man nichts schreiben über Kampfabsichten, Truppenverschiebungen, Einzelheiten der Stellung, ebenso nichts Nachteiliges über Stimmung und Verpflegung der Truppe. Auch die Namen von Kameraden oder Vorgesetzten mussten unerwähnt bleiben. Selbst die Nennung des eigenen Dienstgrades oder Hinweise auf Truppenteile wurde in einem Fall moniert: Am 10. Dezember 1943 schreibt Siegfried H. (MSPT 3.2002.1377): "Doch auch zur Weihnachtszeit wird wohl unsere Ausbildungszeit weitergehen, denn es weiß ja jeder, wie die Ausbildung bei der ∎∎∎∎ ist. Doch trotz allen Beschwernissen und Strapazen bin ich unsagbar stolz, gerade dieser besten Truppe unseres Deutschen Volkes und ganz besonders der Kerneinheit ∎∎∎∎ unseres ∎∎∎∎ angehören zu dürfen. Wenn ich die schwarzen Spiegel mit den weissen Runen: ∎∎∎∎m Uniformrock betrachte, dann kommt mir immer wieder die Heiligkeit der Worte: ‚Meine Ehre ist meine Treue' zum Bewusstsein." Die Verschleierung von Identitäten kann militärisch sinnvoll sein. Es kann Informationen liefern, die Einfluss auf die Taktik nehmen kann. Feldpost wurde durch die Kriegsgegner auch von gefallenen oder gefangenen Soldaten eingesammelt und ausgewertet. Bisweilen fielen ganze Zugwaggons voller Post in feindliche Hände. Derartige Briefe sind bis heute in russischen Archiven einzusehen.

Doch mit der militärischen Geheimhaltung, zu der auch das Versenden von Fotos und Abbildungen gehörte, die der Schweigepflicht unterlagen, war es nicht getan. Die mediale Vermittlung war nicht auf das Wort beschränkt, sondern schloss explizit visuelle Medien wie Fotografien, Zeichnungen oder Landkarten ein. Fotos von militärisch wichtigen Gegenständen und insbesondere das Fotografieren von Vollstreckungen sowie feindlichen Gräueltaten sind verboten. Filme dürfen weder im Ausland noch in besetzten Gebieten entwickelt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen

Weitergehend war die Verbreitung von Gerüchten aller Art untersagt. Das machte die Bewertung der untersagten Verbreitung schwierig. Wo sind die Grenzen zwischen Gerücht und dem, was man als Soldat oder als Zivilist von Dritten aufgeschnappt hat? Der Krieg ist eine Situation, über die es grundsätzlich nie genügend Informationen gibt. Eine Mangel an Berichten schafft ein Klima, in dem Spekulationen und Vermutungen sprießen. Die Verständigung darüber ist menschlich nachvollziehbar. Die US-Armee reagierte darauf mit sogenannten "Rumor Clinics", die sich der Gerüchte annahm, die Fakten offenlegte und deren Funktion diskutierte. Die Wehrmacht ging einen anderen Weg: Sie stellte die Weitergabe generell unter Strafe. Willkür war in der Verfolgung von Verstößen damit Tor und Tür geöffnet.

Konkreter war das Verbot der Weitergabe von Feindpropaganda formuliert. Zu den untersagten Kommunikationsmitteln, die per Brief verbreitet werden konnten, zählten Flugblätter, die der nationalsozialistischen Sichtweise eine alternative entgegensetzten. Gerüchte und Weitergabe von unliebsamen Informationen wurden schließlich pauschaliert in jegliche kritischen Äußerungen über Maßnahmen der Wehrmacht und der Reichsregierung, Dies bedurfte keiner Fakten, sondern es genügten Äußerungen, die den Verdacht der Spionage, Sabotage und Zersetzung erweckten.

Um sowohl den Prüfstellen als auch der Kriegsgerichtsbarkeit verbindliche Regelungen an die Hand zu geben, trat am 26. August 1939 die Kriegssonderstrafrechtsverordnung in Kraft. Darin werden die Kriterien einer "Zersetzung der Wehrkraft" beschrieben. Die Bestimmungen sind so allgemein gehalten, dass Kommunikation sehr weitgreifend als gefährlich eingestuft werden konnte. Betroffen ist laut § 5, "Wer öffentlich dazu auffordert oder anreizt, die Erfüllung der Dienstpflicht in der deutschen oder einer verbündeten Wehrmacht zu verweigern, oder sonst öffentlich den Willen des deutschen oder verbündeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht."

Zudem fand das sogenannte Heimtückegesetz vom 20. Dezember 1934 Anwendung, das die freie Meinungsäußerung einschränkte und kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten, unter Strafe stellte. Es heißt darin: "Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niederer Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft." Das zwang jeden, der nicht bestraft werden wollte, zu einem behutsamen Umgang mit kritischen Aussagen.

Die Arbeit der Prüfstelle

Die Organisation der Feldpost prüfte die Briefe nicht selbst. Das Oberkommando der Wehrmacht Amt Ausland/Abwehr bestimmte eigens eingerichtete Feldpostprüfstellen als die ausführenden Organe. Die Zensurbehörden nehmen ihre Arbeit am 12. März 1940 auf. Grundlage für inhaltliche Kontrolle von Feldpost ist die "Verordnung über den Nachrichtenverkehr". Bei dem immensen n Aufkommen der Briefe konnte eine Kontrolle nur stichprobenartig geschehen. Es gelangten weniger als 1 % des Aufkommens zur weiteren Untersuchung. Kurzschrift war erlaubt, Morse-, Spiegel- oder sonstige Geheimschrift verboten.

Das Personal einer Feldpostprüfstelle besteht in der Regel aus einem Leiter, vier Offizieren und 14 Unteroffizieren. Die Offiziere prüfen ausschließlich Offizierspost, das heißt die Post der höheren Ränge. Die Unteroffiziere kontrollieren die Briefe der Mannschaften. Der Rang des Briefschreibers wird dem Absendervermerk entnommen.

Die Post der Generalität des Heeres, militärischer Dienststellen und der Reichsminister wird nicht überprüft. Von der Prüfung ausgenommen sind ferner Feldpost-Telegramme von Behörden, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentlichen Einrichtungen - darunter Gaukammern, Krankenhäuser - und von den Dienststellen der NSDAP.

Die Briefe wurden mit einem Messer oder einer Schere geöffnet, die Inhalte wurden nach den vorgegebenen Themen durchforstet. Darüber hinaus konnten in Verdachtsfällen auch chemische Prüfungen vorgenommen werden, um die Weiterleitung geheim zu haltenden Nachrichten oder Botschaften mit zersetzendem Inhalt zu entdecken. Dass Briefe geöffnet wurden, war nachträglich zu erkennen, was aber kein Problem darstellt, da die Zensur nicht im Geheimen stattfand. Geöffnete, aber nicht verdächtige Briefe wurden abschließend mit einer Banderole mit der Aufschrift "Geöffnet - Feldpostprüfstelle" verschlossen und weiter an die Adressaten geleitet. Feldpostkarten werden durch einen Stempel mit der Aufschrift "Geprüft - Feldpostprüfstelle" freigegeben. Telegramme werden ebenfalls zur Abwehr von Spionage überprüft. Bei weniger gravierenden Verstößen wurden die beanstandeten Stellen geschwärzt oder mit einer Schere herausgeschnitten. Der Eingriff wurden auf dem Briefumschlag kenntlich gemacht und über den vorgesehenen Postweg weitergeleitet.

Ziele der Untersuchungen waren über die normale Feldpost hinaus auch Gefangenenpost aus Lagern der Alliierten an die Verwandten im Deutschen Reich sowie Briefe ins Ausland. Hier war die Angst vor Spionage groß. Botschaften an Untergrundgruppen sollten verhindert werden. Bei Bedarf wurden Übersetzer hinzugezogen.

Gemäß den Genfer Konventionen steht jedem Kriegsgefangenen das Recht zu, in gewissen Zeitabständen Post gebührenfrei zu senden oder zu empfangen. Die Kriegsgefangenen- und Interniertenpost unterliegt sehr strengen Zensurbestimmungen. Die Sendungen in Richtung feindliches Ausland werden sowohl von der Lagerpostprüfstelle - Angehörige der SS - als auch von den Zensurstellen des Oberkommandos der Wehrmacht überprüft. Jedes Lager unterhält seine eigene Postprüfstelle. In Straf-, Vernichtungs- und Konzentrationslagern werden grundsätzlich vorgedruckte Postkarten, Briefbogen und Briefumschläge ausgegeben. Die ein- und ausgehende Post wird einer äußerst scharfen Zensur unterzogen. Postsperren gehören zu Strafmaßnahmen in den Lagern. Postsachen in Gefängnissen werden vor Aushändigung an die Häftlinge durch die Staatsanwaltschaft, das Gefängnisbüro oder die Lagerleitung geprüft. Die Einschränkung des Postverkehrs bedeutet immer die Verwehrung von Grundrechten.

Die Zensur verschiebt sich im Verlauf des Krieges von einer auf militärische Abwehr gerichteten Kontrollmaßnahme hin zu einer politisch-ideologischen Überprüfung. Stimmungsberichte der Prüfstellen zeugen von der ideologischen Nutzung der Briefe. Dabei werden weitere Prüfkriterien eingeführt: "Haltung und Stimmung", "Stand der Disziplin", oder "Zersetzung".

Die zur Feldpostnummer 30297 gehörende Prüfstelle berichtet für Juni 1942 bei 25.514 Überprüfungen von 128 Verstößen. Darunter 35 Verstöße gegen die Geheimhaltung wie die Nennung des Ortes oder Angaben des Truppenteils, strategische Aktivitäten, Verluste und Schäden. In zwei Fällen wurden Fotografien beanstandet. Unter dem Begriff der Zersetzung wurden 19 Fälle erfasst. Hier standen Klagen über ungerechte Urlaubsregelungen und Unzufriedenheit mit Vorgesetzten oder der Verpflegung im Vordergrund.

Bei schweren Fällen von Zuwiderhandlungen wurden Meldungen gemacht. Schriftliche Äußerungen, die den Straftatbestand der Wehrkraftzersetzung erfüllten, wurden von der Wehrmachtjustiz verfolgt. Defätistische Äußerungen oder offene Kritik an Organen und Personen der politischen und militärischen Führung bedrohten den Verfasser mit Gefängnis bis hin zur Todesstrafe. Es gibt Schätzungen, dass während des Krieges zwischen 30.000 und 40.000 Soldaten der militärischen Gerichtsbarkeit zum Opfer fielen. Die Arbeit der Zensur funktionierte bis Kriegsende.

Feldpost als Stimmungsbarometer

Die Briefzensur fand nicht im Geheimen statt. So sollte bereits die Tatsache, dass es sie gab, jedem Soldaten bewusst sein und präventiv ein geschärftes Bewusstsein und eine innere Zensur erzeugen. Der Brief soll als "Waffe" dienen. So werden vielfach die sich ändernden Zensurbestimmungen thematisiert und mustergültige Briefbeispiele vorgegeben. Die Führung versucht, das Schreibverhalten der Verfasser zu beeinflussen. So sollen zum Beispiel aus der Heimat keine Probleme oder Klatsch und Tratsch mitgeteilt werden. Aus der Kampfzone soll stets ein positives Befinden skizziert und mit Durchhalteparolen durchsetzt werden.

Der Gefreite Walter, der 1943 selbst noch die Zensur hintergangen hat, schreibt am 24.05.1944 - diesmal ohne Ortsangabe - an seine Mutter: "Der Brief ging durch die Kontrolle. Die werden ja schön geguckt haben, wie Du so über die SS geschrieben hast. Aber Du hast ja auch ganz recht gehabt."

Neben den direkten militärischen und disziplinarischen Intentionen sollten die Briefinhalte der militärischen Führung durch die Postsendungen ein "unverfälschtes Bild über die Stimmung der Truppe und der Heimat" liefern. Unverfälscht ist das Bild aber nur dann, wenn die Menschen den Eindruck haben, dass sie ihre Meinungen auch schreiben können, ohne drakonische Strafen zu erwarten. Die Zensurbehörde erfährt durch die Lektüre der Privatkorrespondenz einiges aus dem Innenleben der eigenen Streitkräfte und zur Stimmungslage von Soldaten und deren Korrespondenzpartnern. Die monatlichen zusammenfassenden Prüfberichte, die über Art und Anzahl der beanstandeten Sendungen informierten, wurden an das OKW Abwehr III geleitet.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Zensur die schriftliche Kommunikation zwischen den Soldaten und ihren heimatlichen Netzwerken nicht durchgreifend beeinflussen konnte. Was sie schrieben, haben sie sicher auch gedacht. Wenn jemand negatives schrieb - und das gab es häufig genug - kann das als authentisch angesehen werden. Auch wenn jemand positives über den Staat oder den Krieg schrieb, kann man ihm dies glauben. Niemand wurde veranlasst, zu heucheln.


Quellen:

Buchbender, Ortwin und Reinhold Sterz (Hrsg.): Das andere Gesicht des Krieges. Deutsche Feldpostbriefe 1939-1945, München 1982

Unterlagen der Ic-Abteilung der Heeresgruppe Mitte: Tätigkeitsberichte der Feldpostprüfstelle beim Ic/AO des AOK 9 zur Zensur der Feldpost mit Auszügen aus Feldpostbriefen, Bericht zur Stimmung bei der französischen Freiwilligen-Legion